Gleiche Packung, weniger Inhalt
Der Preis für eine Tüte Yoghurt-Gums von Katjes hat sich 2023 nicht verändert. Auch Größe und Design des Produkts sind gleich geblieben. Der Inhalt ist allerdings geschrumpft — von 200 auf 175 Gramm. Eine versteckte Preiserhöhung von 14 Prozent, die für Kundinnen und Kunden im Supermarkt kaum zu erkennen ist. Die Yoghurt-Gums sind einer von fünf Kandidaten für den Negativpreis „Mogelpackung des Jahres“, den die Verbraucherzentrale Hamburg auslobt. Das Jahr 2023 haben die Verbraucherschützerinnen und -schützer als ein Rekordjahr für Shrinkflation ausgemacht. Nie zuvor waren in deutschen Supermarktregalen so viele Produkte zu finden, die in weitgehend gewohnter Verpackung und zu ähnlichem Preis deutlich weniger Inhalt vorweisen.
Lässt sich Shrinkflation verbieten?
Für Kundinnen und Kunden im Supermarkt bleibt nur, eifrig Preise zu vergleichen — und im Zweifel besonders dreiste Fälle bei der Verbraucherzentrale oder bei der Stiftung Warentest zu melden. Illegal ist Shrinkflation allerdings nicht grundsätzlich. Verbraucherschutzorganisationen fordern deshalb in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für Produkte, die bei gleicher Verpackung weniger Inhalt bieten. Ein anderer Weg ist, Mogelpackungen gleich komplett zu verbieten, wie es ein Gesetzentwurf des Verbraucherschutzministeriums vorsieht. Eine ähnliche Regulierung wird zur Zeit auch auf EU-Ebene verhandelt.
Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, um sich nicht von Mogelpackungen täuschen zu lassen? Das fragt detektor.fm-Moderatorin Charlotte Thielmann in dieser Folge von „Zurück zum Thema“ Ina Bockholt von der Stiftung Warentest. Außerdem spricht sie mit Prof. Martin Fassnacht, Direktor des Lehrstuhls für Strategie und Marketing an der Wirtschaftshochschule WHU. Er erklärt, warum Handel und Hersteller auf versteckte Preiserhöhungen setzen und wieso er neuen Gesetzen skeptisch gegenübersteht.