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Zurück zum Thema | Tankrabatt

Wie reguliert das Bundeskartellamt den Tankrabatt?

Von Juni bis Ende August gilt bundesweit der Tankrabatt. Das Bundeskartellamt will dabei einen genauen Blick auf die Mineralölkonzerne werfen, damit der Tankrabatt auch wirklich bei Verbauchern und Verbraucherinnen ankommt. Aber geht das so einfach?

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Der Tankrabatt ist da

Im April hatte sich die Bundesregierung für den Tankrabatt entschieden, jetzt ist er da. Seit dem 1. Juni gilt die Energiesteuersenkung für Diesel, Benzin & Co. auf das europarechtliche Mindestmaß. Das erklärte Ziel: Die durch den Krieg in der Ukraine gestiegenen Spritpreise senken und so das Tanken für Autofahrer und Autofahrerinnen wieder günstiger machen. Nachdem die Spritpreise in den letzten Monaten immer wieder schwankten und zwischenzeitlich auf einem Rekordhoch waren, soll die Steuersenkung durch den Tankrabatt bis Ende August für eine Entlastung der Verbraucher und Verbraucherinnen führen.

Bundeskartellamt will Preise im Blick behalten

Damit der Tankrabatt aber auch wirklich bei denen ankommt, für die er gedacht ist − nämlich bei beispielsweise Pendlern und Pendlerinnen – sollen die Preisentwicklungen durch das Bundeskartellamt kontrolliert werden, so Wirtschaftsminister Christian Lindner. Das ist aber einfacher gesagt, als getan. Denn das Bundeskartellamt kann hohe Preise nicht einfach verbieten.

In erster Linie ist es so, dass die Erwartungshaltung, die die Politik an das Bundeskartellamt gestellt hat bzw. die Verantwortung, die sie auch in öffentlichen Statements an das Bundeskartellamt übertragen hat, zu hinterfragen ist.

Lucas Gasser, Rechtsanwalt für Kartellrecht

Lucas Gasser, Rechtsanwalt für Kartellrecht

Trotzdem kündigte der Präsident des Bundeskartellamt, Andreas Mundt, an, die Entwicklungen im Blick zu halten. Die Preise für Benzin und Diesel seien durch das Bundeskartellamt schon länger beobachtet worden und man wolle den Umgang der Mineralölkonzerne mit der Steuersenkung transparent für Politk und Öffentlichkeit machen, so Mundt weiter.

Wie das Bundeskartellamt den Tankrabatt reguliert, hat detektor.fm-Moderatorin Marie Jainta den Rechtsanwalt für Kartellrecht Dr. Lucas Gasser gefragt.

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