Mehrere Monate lang haben die Angestellten des Lebensmittellieferanten Gorillas bessere Arbeitsbedingungen gefordert. Über Proteste und Streiks hinaus wollten sie einen Betriebsrat gründen, der ihre Interessen als Arbeitnehmende schützt und vertritt. Auf die Streiks hat Gorillas mit Massenentlassungen reagiert. Die Betriebsratswahl sollte mit einer einstweiligen Verfügung aufgehalten werden. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt entschieden, dass die Beschäftigten einen Betriebsrat bilden dürfen. Gorillas wird „Union Busting“ vorgeworfen. Doch was genau steckt hinter diesem Begriff?
Altbekanntes Problem
Das Phänomen des „Union Busting“ ist keineswegs neu: Ursprünglich kommt der Begriff aus den USA und bedeutet übersetzt „Gewerkschaft sprengen“. Gemeint ist damit, dass viele Unternehmen systematisch gegen gewerkschaftliche Interessenvertretungen vorgehen. In den Vereinigten Staaten ist „Union Busting“ bereits seit Jahrzehnten ein Problem, doch auch in Deutschland häufen sich die Vorfälle.
Ein neues Geschäftsmodell
Das ist auf den ersten Blick verwunderlich, denn hier ist die betriebliche Mitbestimmung der Angestellten eigentlich gesetzlich geschützt. Das Verhindern wird sogar mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. So weit in der Theorie. In der Realität arbeiten Unternehmen zunehmend mit spezialisierten Anwaltskanzleien, Medienagenturen und Detekteien zusammen, um gezielt die Entstehung und Arbeit von Betriebsräten zu verhindern. Doch wie genau läuft das ab? Warum und wie wird geltendes Recht scheinbar so oft umgangen?
Darüber spricht detektor.fm-Moderator Johannes Schmidt mit Markus Hertwig. Er ist Professor für Soziologie an der Ruhr Universität Bochum und forscht zu “Arbeit und Organisation”. Einen juristischen Blick auf das Phänomen bietet außerdem Jens Peter Hjort. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.