Ob Scheckkarte in Grün, oder der Lappen in Schweinchenrosa – alle sind betroffen. Denn in Deutschland müssen rund 43 Millionen Autofahrer ihren Führerschein abgeben. Und das nicht aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die ab 2033 greift. Bis dahin sollen alle EU-Bürger mit fälschungssicheren Führerscheinen ausgestattet sein. Sie bekommen im Gegenzug also auch ein neues Modell.
Zentralisierung des Verkehrsrecht
Brüssel will damit das Verkehrs- und das Fahrerlaubnisrecht zentralisieren. Dafür müssen bis ins Jahr 2033 deutschlandweit so gut wie alle Führerscheine umgetauscht sein. Um ein Chaos auf den Ämtern zu verhindern, haben Bund und Länder einen Stufenplan eingeführt.
Der sieht vor, dass die Führerscheine gestaffelt umgetauscht werden können. Wer seine Fahrerlaubnis zwischen 1999 und 2013 bekommen hat, bei dem entscheidet das Ausstellungsjahr über die Umtauschfrist.
Ein Beispiel: Wer im Jahr 2010 erfolgreich seine Führerscheinprüfung bestanden hat, der muss bis zum 19. Januar 2031 umtauschen. Beim Ausstellungsjahr 2009 liegt der Stichtag am 19. Januar 2030 – also ein Jahr früher. Der ADAC hat die Umtauschtabelle visualisiert.
Dabei sollte man die vorgesehen Fristen möglichst einhalten. Denn andernfalls droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Worauf beim Umtausch noch zu achten ist und wie hoch die Kosten für den neuen Führerschein sind, darüber haben sich AutoMobil-Redakteur Philipp Weimar und detektor.fm-Moderator Lars Feyen unterhalten.