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Mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, ist gerade für Familien eine günstige Alternative zum Flugzeug. Schon bei kleinen Verkehrsvergehen kann die Reise jedoch ganz schnell teuer werden: Auch im EU-Ausland lauern einige böse Überraschungen, gerade in Sachen Tempolimit oder Alkohol am Steuer.
Bei Alkoholfahrten in Italien bei 1,5 Promille und in Dänemark bei 2,0 Promille kann sogar das Auto enteignet werden. Das heißt, das Auto wird eingezogen und Sie sehen es nie wieder. – Michael Nissen, ADAC
Geblitzt im Ausland? Das kann ins Geld gehen. Auf der Autobahn nur 11 km/h zu schnell bedeutet beispielsweise in Italien ein saftiges Knöllchen von 170€. Doch auch in den skandinavischen Ländern sind die Verwarnungsgelder extrem hoch – in Schweden kosten die 11 km/h zwischen 226€ und 271€. In Deutschland wäre die Sache schon mit vergleichsweise lächerlichen 20€ beglichen.
Späte Post nicht selten
In einigen EU-Ländern wie beispielsweise Österreich sind die Autobahnen mautpflichtig. Diese Straßen ohne gültige Vignette zu befahren, zieht Geldbußen von mindestens 120€ nach sich. Bis das Ticket dann aber eintrifft, kann es bis zu 1-2 Jahre dauern – gerade die südlichen Länder lassen sich hier gerne Zeit. Unter Umständen reißt so ein vergessener, alter Strafzettel unerwartet ein Loch in die nächste Urlaubskasse.
Geblitzt im Ausland? Widerspruch kann sich lohnen
In einigen Fällen landen auch Strafzettel im heimischen Briefkasten, die dort nichts zu suchen haben. Gerade bei Verkehrsvergehen in den Niederlanden werden gelegentlich Kennzeichen verwechselt. Dann muss der entsprechenden Behörde sofort mittels Zulassungsbescheid und einem Foto vom Auto bewiesen werden, dass eine Verwechslung vorliegt.
Da sich ein Einspruch aber nach dem ausländischen Recht richtet, kann es bei schwereren Anschuldigungen auch sinnvoll sein, einen Anwalt im entsprechenden Land einzuschalten.
Nicht immer muss gezahlt werden
Strafzettel, die direkt von ausländischen Behörden kommen, müssen übrigens nicht gezahlt werden. Lediglich das Bundesamt für Justiz darf die Forderung eintreiben. Auf Strafzetteln von ausländischen Behörden stehen ohnehin häufig keine Kontodaten für internationalen Geldtransfer.
Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz können in Deutschland nicht eingefordert werden. Wer allerdings erneut in das das betreffende Land kommt, kann bei jeder Kontrolle abkassiert werden.
Über die Bußgelder im EU-Ausland hat detektor.fm-Moderatorin Astrid Wulf mit dem Leiter der Abteilung „Internationales Recht“ beim ADAC, Michael Nissen, gesprochen.
Redaktion: Javan Wenz