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Bild: kaicologne | shutterstock.com

Forschungsquartett | Polizeigewalt

Was darf die Polizei?

Grundsätzlich darf die Polizei bei Einsätzen Gewalt anwenden, aber nur, wenn es notwendig ist. Aber wo fängt unrechtmäßige Polizeigewalt an und wie steht es um die juristische Aufarbeitung?

Diskussionen über Polizeigewalt

In Frankreich hat der Tod eines Jugendlichen bei einer Polizeikontrolle im Juni dieses Jahres breite Proteste gegen mutmaßlich rassistische Polizeigewalt ausgelöst. In mehreren französischen Städten sind in den letzten Wochen Menschen auf die Straße gegangen, teils kam es zu Ausschreitungen. So hat etwa auch das Komitee zur Beseitigung von Rassismus der Vereinten Nationen die französische Regierung aufgefordert, gegen „racial profiling“ vorzugehen.

Auch hier in Deutschland ist in den vergangenen Monaten erneut über Polizeigewalt diskutiert worden. Diese Diskussionen entstehen, nachdem der MDR ein kontroverses Video veröffentlicht hat: Dort ist zu sehen, wie Polizeibeamte eine Straßenblockade der „Letzten Generation“ unter Anwendung sogenannter „Schmerzgriffe“ auflösen. Daraufhin hat die Berliner Polizei Ermittlungen gegen die Polizisten im Video eingeleitet und prüft nun den Verdacht der Körperverletzung im Amt.

Das sind Fragen, die man als Gesellschaft gemeinsam beantworten muss: In welcher Form sollte so ein „Schmerzgriff“ noch als verhältnismäßig angesehen werden? Welche Techniken sollen eigentlich erlaubt sein und welche nicht? Das kann die Polizei nicht alleine entscheiden, das muss demokratisch ausgehandelt werden.

Laila Abdul-Rahman, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe „KviAPol“

Was darf die Polizei?

Tatsächlich darf die Polizei in bestimmten Situationen körperliche Gewalt anwenden, um polizeiliche Maßnahmen durchzusetzen. Dabei gilt stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Diese Rahmenbedingungen sind in verschiedenen rechtlichen Regelungen festgelegt. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind und Polizeibeamte und -beamtinnen dennoch körperliche Gewalt anwenden, handelt es sich gegebenenfalls um Körperverletzung im Amt, also rechtswidrige Polizeigewalt. Allerdings wird nur ein geringer Teil dieser mutmaßlich rechtswidrigen Polizeigewalt auch strafrechtlich verfolgt. In der öffentlichen Debatte wird in diesem Zusammenhang oft ein „Korpsgeist“ und eine mangelnde Fehlerkultur bei der Polizei kritisiert.

Anzeigen oder offizielle Beschwerden gegen Kolleginnen und Kollegen sind mit einer sehr hohen Hemmschwelle versehen. Das wird dann eben entsprechend selten gemacht.

Laila Abdul-Rahman, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe „KviAPol“

Was sagen Rechtswissenschaft und Kriminologie zum Thema Polizeigewalt? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Sara-Marie Plekat mit detektor.fm-Redakteurin Amira Klute. Sie hat für diese Ausgabe vom „Forschungsquartett“ mit der Kriminologin Laila Abdul-Rahman vom Forschungsprojekt KviAPol („Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt:innen“) an der Goethe-Universität Frankfurt am Main gesprochen.

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