Das Forschungsquartett — dieses Mal in Kooperation mit der Max-Planck-Gesellschaft
Für internationale Beziehungen
„Völkerrecht“ ist ein Sammelbegriff für alle Rechtsnormen, die Verhältnisse zwischen einzelnen Staaten untereinander sowie zwischen Staaten und internationalen Organisationen regeln. Dabei werden unter anderem Themen wie Menschenrechte, Migration, Klima und Terrorismus verhandelt. Staaten, die sich zu diesem internationalen Recht bekennen, müssen sich daran halten. Sonst können sie vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt werden.
100 Jahre Völkerrecht in Deutschland
Am 19. Dezember 1924 wurde in Deutschland das Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht gegründet. Das Forschungsinstitut sollte Deutschland dabei helfen, das Land nach dem Ersten Weltkrieg zurück in die internationale Gemeinschaft zu bringen. Im Jahr 1926 wurde Deutschland Mitglied des Völkerbunds, dessen Ziel es war, einen erneuten Weltkrieg und die Wiederaufrüstung Europas zu verhindern. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 ging allerdings auch der Austritt aus dem Völkerbund einher. Das moderne Völkerrecht, das in seinen Grundzügen heute noch besteht, stammt aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, als 1945 die Vereinten Nationen gegründet wurden.
Was genau steckt hinter dem Völkerrecht und was passiert, wenn ein Land dagegen verstößt? Darüber spricht detektor.fm-Moderatorin Sara-Marie Plekat mit Redakteurin Alina Metz. Sie hat für die neue Ausgabe vom „Forschungsquartett“ mit der Völkerrechtlerin Anne Peters gesprochen, die Direktorin des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und Professorin an verschiedenen Universitäten ist.