Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen können ohne staatlich anerkannte Ausbildung praktizieren, sie brauchen im Vergleich zu Ärztinnen und Ärzten und anderem medizinischen Fachpersonal kaum medizinisches Hintergrundwissen. Weil es deswegen immer wieder Kritik gibt – bis hin zur Forderung, den Heilpraktikerberuf zu verbieten – hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 2019 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Damit sollten Fragen geklärt werden wie: Kann man den Beruf abschaffen? Welche rechtlichen Regeln muss es geben?
Neues Heilpraktiker-Gutachten liegt vor
Mittlerweile liegt das Gutachten vor, aufgrund der Corona-Pandemie hatte es sich etwas verzögert. Die Erwartungen an das Gutachten waren groß – und können doch nicht ganz erfüllt werden. Da ist zum einen der Gutachter, Jurist Dr. Christof Stock. Er wird kritisiert, weil man ihm einen Interessenskonflikt vorwirft. Darüber hinaus stellt sich nun die Frage, was das BMG nun mit dem Gutachten anfangen will. Das Ministerium sieht in dem Gutachten eine „Grundlage für die weitere öffentliche und ergebnisoffene Diskussion des Heilpraktikerrechts„.
Aber was ist das eigentlich für eine Grundlage, also zu welchem Schluss kommt Gutachter Stock? Ganz zentral ist die Erkenntnis, dass man den Beruf der Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen nicht einfach verbieten kann. Denn es besteht das Recht auf freie Berufswahl. Was bedeutet das für die Zukunft der Alternativmediziner und -medizinerinnen? Darüber spricht Ärztin Natalie Grams dieses Mal mit dem Juristen und früheren Co-Host Christian Nobmann.