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Transplantationsmedizin: Ethikrat uneins über den Hirntod

Ab wann ist ein Mensch tot?

Bei wem der Hirntod festgestellt wurde, der kommt als Organspender in Frage. Doch ist das Konzept Hirntod bereits über 40 Jahre alt. Ist es noch zeitgemäß – oder bedarf es angesichts einer solch weitreichenden Entscheidung einer Überarbeitung? Der Deutsche Ethikrat legt dazu nun seine Stellungnahme vor – und fordert mehr Transparenz bei der Organvergabe.

Zahl der Organspenden geht zurück

Organspende-Skandale in der Vergangenheit haben das Vertrauen von potentiellen Spendern und Angehörigen erschüttert. Die Zahl der Organspenden sinkt in der Folge deutlich. Der Deutsche Ethikrat will nun das Vertrauen in die Transplantationsmedizin stärken. Aus diesem Grund fordert er eine bessere Aufklärung von Angehörigen darüber, was ein Hirntod ist, wann er eintritt und ab wann Organe entnommen werden können.

Der Hirntod in der Theorie

Als Hirntod wird der Zustand bezeichnet, wenn das Gehirn abgestorben ist, das Herz und die anderen Organe aber noch funktionieren. Betroffene werden bei Hirntod von Maschinen am Leben erhalten.

Wer einen Organspendeausweis hat, hat schon zu Lebzeiten eine Entscheidung getroffen: in diesem Fall als Spender für seine intakten Organe in Frage zu kommen. Wer diese Entscheidung noch nicht gefällt hat, überlässt sie im Ernstfall den Angehörigen. Sie sollen dann im Sinne des Hirntoten entscheiden. Viele sind mit dieser Entscheidung überfordert – und wissen schlicht zu wenig über Organspende.

Die Debatte im Ethikrat

Nun bezog der Deutsche Ethikrat Stellung zum Thema Hirntod und Organentnahme. Einig sind sich die Mitglieder, dass der Hirntod unbedingte Voraussetzung für eine Organentnahme ist. Uneinig dagegen ist man sich bei der Frage, ob der Hirntod mit dem Tod eines Menschen gleichzusetzen ist.

Ein streitbares und komplexes Thema, nicht nur für Laien. Über die aktuellen Entwicklungen, Forderungen und Hintergründe hat Moderatorin Doris Hellpoldt mit Prof. Jochen Taupitz vom Deutschen Ethikrat gesprochen.

Deutscher Ethikrat zu Transparenz in Organspende und Hirntod 07:47

Prof. Dr. Jochen Taupitz - Der Jurist sitzt im Deutschen Ethikrat

Der Jurist sitzt im Deutschen Ethikrat
Es ist eine ethische und rechtliche Festsetzung, wo man innerhalb eines Sterbeprozesses die Zäsur macht, dass ab diesem Moment der Mensch tot ist.Prof. Dr. Jochen Taupitz

Redaktion: Nadja Mönch

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