Es ist 75 Jahre her, dass der Jurist Benjamin Ferencz Folgendes gesagt hat:
Ferencz war einer der Hauptankläger der Nürnberger Prozesse, also einer der ersten Juristen, die sich offiziell im Völkerstrafrecht bewegt haben. Das nämlich hat seinen Ursprung in den Verhandlungen von damals. Eigens dafür wurden der Internationale Militärgerichtshof und das Londoner Statut geschaffen.
Völkerstrafrecht füllt Lücken
75 Jahre sind die Prozesse nun also her, das Völkerstrafrecht hat sich seit dem maßgeblich weiterentwickelt. Heute gibt es den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, durch ihn wurden Kriegsverbrecher wie Joseph Kony und Muammar al-Gaddafi angeklagt, aber (noch) nicht verurteilt. Außerdem gibt es immer wieder ad-hoc-Strafgerichtshöfe, wie zum Beispiel das Jugoslawien-Tribunal und den Internationalen Residualmechanismus für die ad-hoc-Strafgerichtshöfe, vor dem unter anderem Radovan Karadžić schuldig gesprochen wurde.
Das Völkerstrafrecht deckt im Groben vier Verbrechensbereiche ab: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Oft fällt der massenhafte Mord darunter, aber auch Vergewaltigungen oder andere Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung. All das ist auch auf nationaler Ebene verboten, das internationale Strafrecht füllt aber trotzdem eine Lücke. Nämlich die, dass manche Staaten nicht willens sind oder nicht die Möglichkeit haben, solche Verbrechen zu verfolgen. Nur dann darf der Internationale Strafgerichtshof überhaupt tätig werden.
Wie hat sich das Völkerstrafrecht seit den Nürnberger Prozessen weiterentwickelt und wie wird es in der Praxis umgesetzt? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der Rechtsanwalt Achim Doerfer in einer neuen Folge von „Ist das gerecht?“.