„Wer austeilt, muss auch einstecken“ oder „Wie du mir, so ich dir“ – an Redensarten zum Thema Revanche gibt es wirklich keinen Mangel. Wer beleidigt wird, darf handeln. Dabei gibt es allerdings so einige Grenzen, die nicht überschritten werden sollten, wenn man aus Rachsucht nicht auch noch mit dem Gesetz aneinandergeraten will.
Ein mutiges Urteil gegen Beleidigungen
Aktuell hat sich der bayerische Innenminister Joachim Herrmann in der ARD-Sendung „Hart aber fair“ an den farbigen Talkshowgast und Schlagersänger Roberto Blanco mit den Worten gewendet: „Sie sind ein wunderbarer Neger.“ Roberto Blanco erwiderte: „Sie sind ein wunderbarer Weißmann.“ Als Ehrenmitglied der CSU ist Blanco offenbar ganz schön hart im Nehmen.
Doch auch als Ehrenmitglied muss man so etwas eigentlich nicht dulden. „Neger“ ist keine wertfreie Formulierung. Und Herrmann hat das sicherlich gewusst. Nicht gewusst hat er, dass auch ein bayerischer Innenminister die Gegenwehr hinnehmen muss. Denn während Blanco die Szenerie mit einem Witz abtat, hat sich der ebenfalls farbige Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Karlsruhe sehr wohl beleidigt gefühlt.
„Neger“ ist schließlich ein Wort, das eine jahrhundertalte Geschichte von Unterdrückung in sich birgt. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Der Karlsruher Anwalt hat Bayerns Innenminister daraufhin einen Brief mit dem Betreff: „Ihre rassistische Gesinnung“ geschickt. Im Brief selbst stand: „Hallo, Herr Herrmann, Sie sind ein ganz wunderbares Inzuchtsprodukt! Mit freundlichen Grüßen.“ Der fand die ganze Sache weniger lustig und reichte eine Klage beim Amtsgericht Karlsruhe ein. Das jedoch entschied: Jeder hat ein Recht auf Gegenschlag.
Herrmann ist ab jetzt aktenkundiger Rassist
Das Gerichte hatte zwei Punkte zu prüfen. Erstens: Innenminister Herrmann wurde als Rassist angeschrieben. Stimmt das? Zweitens: Innenminister Herrmann wurde als ein wunderbares Inzuchtsprodukt bezeichnet. Beide Punkte wurden verfassungsrechtlich sehr gründlich geprüft. Das Ergebnis: Rassist war hier keine Beleidigung, sondern eine zutreffende Tatsache.
Das Gericht stellte fest: Wer das Wort Neger benutzt, ist ein Rassist und darf dann auch so bezeichnet werden. – Achim Doerfer
Was das „Inzuchtsprodukt“ betrifft, da verwies das Amtsgericht Karlsruhe auf das sogenannte Recht zum Gegenschlag. Demnach ist es zwar eine Beleidgung gewesen, aber eben eine äquivalente, der eine ebenso verletzende Bezeichnung vorangegangen war.
Wie man angemessen auf Beleidigungen reagiert, ohne sich strafbar zu machen, hat detektor-fm Moderatorin Doris Hellpoldt in der Serie „Ist das gerecht?“ mit dem Rechtswanwalt Achim Doerfer besprochen.
Redaktion: Kristin Lakva