Um fundierte Entscheidungen zu treffen, müssen sich Richterinnen und Richter ein umfassendes Bild schaffen. Was stimmt, was womöglich nicht? Kann eine Tat wirklich wie beschrieben passiert sein oder war es vielleicht doch ganz anders? All das müssen sie entscheiden. Was aber, wenn ihnen Informationen fehlen?
Gerichte als Ermittler
Bei Strafprozessen ist es grundsätzlich erst einmal so, dass viel im Vorfeld passiert. Die Staatsanwaltschaft verantwortet die Ermittlungen in Strafsachen. Erst, wenn sich die Staatsanwälte und -anwältinnen sicher sind, einen guten und sicheren Fall zu haben, erheben sie in der Regel Anklage. Im Prozess präsentieren sie anschließend auch die Ergebnisse ihrer Ermittlungen. Das bedeutet aber nicht, dass Richterinnen und Richter nicht selbst aktiv werden können. Die Frage ist: Gibt es Grenzen?
Im Zivilprozess fehlt die Staatsanwaltschaft, dort gilt der Beibringungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Prozessparteien zunächst selbst verantwortlich sind, alle relevanten Informationen zu beschaffen. Die Krux: Oft bringen die Parteien ganz unterschiedliche, gar gegensätzliche Informationen in den Gerichtssaal mit.
Wie können Richterinnen und Richter also reagieren, im Zivilprozess und im Strafprozess? Darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer in der aktuellen Folge von „Ist das gerecht?“. Sie sprechen außerdem darüber, welches Wissen Richter und Richterinnen in ihr Urteil mit einfließen lassen können – und welches nicht.