Ob divenhafter Chihuahua oder tiefenentspannter Schäferhund: Viele Hundebesitzer müssen beim Gassigehen schon mal Streit schlichten. Mal artet ein harmloses Spiel zu einer Beißerei aus oder der Wachhund im Garten, an dem man gerade vorbeikommt, fühlt sich in seinem Revier bedroht. Gerade das ist einem Mann und seinem Labrador passiert, als sie an einem Grundstück mit Hund im Garten vorbeigelaufen sind.
Plötzlich ist der andere Hund durch die Hecke gesprungen und hat Hund und Herrchen angefallen. Das Resultat: Die beiden Hunde haben miteinander gekämpft. Dabei ist der Mann gebissen und seine Kleidung beschädigt worden. Eigentlich ein klarer Fall für Schmerzensgeld. Aber weil sein Hund mit dem Angreifer gekämpft hat, soll der Besitzer nun weniger Geld als üblich bekommen.
Hundebesitzer müssen mit „typischer Tiergefahr“ und Hundebiss rechnen
Vor Gericht hat der gebissene Hundebesitzer zunächst 3.560 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Für das Oberlandesgericht zu viel. Es hat den Betrag kurzerhand um 1.100 Euro reduziert – schließlich würden ja beide Hundebesitzer eine Mitschuld tragen. Der Bundesgerichtshof findet allerdings: Das muss noch mal verhandelt werden. Er hat das Urteil aufgehoben und nun an den Oberlandesgerichtshof zurückgegeben. Ein Hund sei ja schließlich kein Objekt, das einfach nur existiert.
Da der Labrador des Opfers mit dem Angreifer interagiert hat, ist er gewissermaßen auch schuldig am Kampf samt Folgen. Herrchen haftet mit. Auch würden Hundebesitzer immer damit rechnen müssen, dass es zur Beißerei mit anderen Hunden kommt – selbst wenn sie nur mit einem altersschwachen Dackel unterwegs sind. Dieser „typischen Tiergefahr“ setze man sich als Hundebesitzer eben aus.
Gebissen und kein Schmerzensgeld?
Wer den Hundestreit angefangen hat, spielt bei der Frage nach Mithaftung demnach keine Rolle. Es reicht, wenn der eigene Hund mitmacht. Wenn der andere Hundebesitzer allerdings fahrlässig handelt oder den Angriff sogar vorsätzlich herbeigeführt hat, gibt es keine Mithaftung. Das könnte in dem Fall, der jetzt wieder vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden muss, eine Rolle spielen. Denn der Garten, aus dem der angreifende Hund ausgebrochen ist, war offenbar nicht ausreichend gesichert.
Warum der Bundesgerichtshof sich so entschieden hat und ob ich bei jedem Hundebiss nicht mehr mit Schmerzensgeld rechnen brauche, darüber hat detektor.fm-Moderatorin Sara Steinert hat mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Amy Wittenberg