Ein Rettungssanitäter wird 2009 zum Amoklauf in Winnenden gerufen. Später ist er Sanitäter bei einem Suizidfall. Und genau ein Jahr danach wird er als Sanitäter beim Suizid der Freundin des früheren Opfers eingesetzt.
Die Ereignisse belasten den Mann sehr – er ist gereizt und findet nur schwer Ruhe. Die Ärzte diagnostizieren schließlich eine posttraumatische Belastungsstörung (PTSD von Post-Traumatic Stress Disorder). Als Berufskrankheit gilt das aber nicht – hat nun das Sozialgericht Stuttgart beschlossen. Damit gibt das Gericht der zuständigen Berufsgenossenschaft Recht; die hatte den Antrag des Sanitäters nämlich abgelehnt. Aber die Sache ist kompliziert, es gibt auch Urteile in anderen Fällen, die positiv für die Erkrankten ausgefallen sind.
Berufskrankheit: Was wird anerkannt?
Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es schwierig, diese als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Denn in der Berufskrankheiten-Verordnung der Bundesregierung sind solche Erkrankungen nicht vorgesehen. Stattdessen finden sich dort insbesondere Beschwerden durch physikalische oder chemische Einwirkungen auf den Körper. Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer durch den Kontakt mit Strahlen oder Säure erkrankt.
Welche Krankheiten als berufsbedingt gelistet sind, hängt vor allem vom Wissensstand ab. Wenn eine Erkrankung in der Medizin von der Mehrzahl der Forschenden als Folge eines Berufes anerkannt wird, sind die Chancen gut. Fehlt eine solche wissenschaftliche Basis, ist es schon komplizierter. Dann bleibt nur noch die Anerkennung als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“.
Warum ist Anerkennung wichtig?
Was sogenannte „Wie-Berufskrankheiten“ sind und warum es so kompliziert ist, gerade psychische Erkrankungen anerkennen zu lassen, besprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer in der neuen Folge von „Ist das gerecht?“.