Einmal einen Richter oder eine Richterin so zur Weißglut bringen: „Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass dieses absolut ätzende ‚Horrorverfahren‘ bereits seit mehr als eineinhalb Jahren das AG beschäftigt …“, schreibt ein Richter im Prozess um einen Hundebiss. Liest man weiter, wird es, so im Nachhinein und für Außenstehende betrachtet, nur besser. In einem anderen Prozess hat der Richter scheinbar deutlich mehr Freude an der Sache gehabt, seine Urteilsbegründung schreibt er einfach in Reimform.
Und wusstet ihr, dass „unbescholtene“ Frauen eine Entschädigung bekommen haben, wenn ihr zukünftiger Ehemann die Verlobung löst? Unbescholten waren Frauen, die zuvor noch keinen Sex gehabt haben oder zum Beispiel noch keine Vorstrafen hatten. Hatten sie dann, in Aussicht auf die Ehe, Sex mit ihrem Verlobten und hat der sich anschließend getrennt, stand ihnen eine finanzielle Entschädigung zu. Deutschland ist mit solchen Regelungen aber nicht alleine. In Neuseeland zum Beispiel darf die Kirche des Spaghettimonsters Ehen schließen. Ist das gerecht und sollte es sowas auch in Deutschland geben?
Mythen und Humor
In der neuen Episode von „Ist das gerecht?“ sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Rechtsanwalt Achim Doerfer über skurrile Urteile und auch einige Mythen des Rechts. Aber auch aktuelle Rechtsfragen dürfen nicht fehlen, deswegen geht es auch um das Dilemma der Freischaffenden in der Corona-Krise. Warum diese Folge ein bisschen anders ist als sonst, erfahrt ihr natürlich im Podcast!