Kontozugriff aus dem Weltall
Der US-amerikanischen Astronautin Anne McClain wird vorgeworfen, für die erste jemals im Weltall verübte Straftat verantwortlich zu sein. Anfang des Jahres ist sie für ein halbes Jahr auf der internationalen Raumstation ISS tätig gewesen.
Von dort aus soll McClain auf ein Bankkonto zugegriffen haben, das sie gemeinsam mit ihrer Ex-Frau führt. Diese ist auf den Zugriff aufmerksam geworden und hat daraufhin Anzeige bei der US-Raumfahrtbehörde NASA erstattet. Denn die verantwortliche Bank hat den Kontozugriff zurückverfolgen können – zu einem NASA-Computer auf der ISS. McClain wird nun Identitätsdiebstahl vorgeworfen.
Dass hier nationales Recht offenbar über das Weltraumrecht gestellt wird, sieht man schon daran, dass hier Identitätsdiebstahl als Straftatbestand genannt wird. Das ist eine US-amerikanische Strafnorm. So groß das Ganze letztlich auch sein mag, hier läuft es auf amerikanisches Strafrecht hinaus. Allerdings hat die Ex-Ehefrau der Astronautin ja auch zivilrechtliche Ansprüche, nämlich auf Durchsetzung einer Unterlassung. – Achim Doerfer, Rechtsanwalt
Vorwurf: Identitätsdiebstahl?
Unklar ist jedoch, ob es sich bei dem Kontozugriff überhaupt um eine Straftat handelte. Die Astronautin hat nämlich weder Geld transferiert, noch anderweitig über die Ersparnisse verfügt. Laut eigener Aussage, soll sie sich lediglich über den Kontostatus informiert haben.
Auch der Vorwurf des Identitätsdiebstahls könnte zurückgewiesen werden, denn das Konto war im Vorhinein von McClain und ihrer ehemaligen Partnerin gemeinsam genutzt worden.
Interessant ist, inwiefern sich der Ort des mutmaßlichen Verbrechens auf die Rechtslage auswirkt. Welches Staatsrecht gilt im Weltall? Muss mit Blick auf den technologischen Fortschritt intensiver auf den Rechtsraum Weltall geschaut werden? Diese Fragen hat detektor.fm-Moderator Philipp Weimar mit Rechtsanwalt Achim Doerfer gesprochen.
Redaktion: Oliver Haupt