Das jährliche Einkommen des Bürgermeisters? Was im Gutachten zu einer neuen Brücke oder Straße steht? Wie oft die Politiker des eigenen Wahlbezirks tatsächlich bei Abstimmungen aufgetaucht sind?
Antworten auf diese Fragen können alle haben: denn sie fallen unter die Auskunftsrechte. Behörden müssen diese Informationen herausgeben. Das gemeinnützige Recherchebüro Correctiv erklärt in einem kostenlosen Workshop, wie jeder das Recht auf Auskunft nutzen kann. Präsentiert von detektor.fm und dem Fachschaftsrat KMW an der Uni Leipzig.
– Ort: Hörsaal 8 im Hörsaalgebäude der Uni Leipzig, Augustustplatz
– Datum: 12. April
– Zeit: Einlass ab 18 Uhr, Beginn 19 Uhr
– Offen für alle
– Der Eintritt ist frei.
– Einfach anmelden unter auskunftsrechte@correctiv.org
Worum geht`s ?
Der Zugang zu Originalinformationen wird für Bürgerinnen und Bürger immer wichtiger. Es geht nicht nur um die abstrakte Kontrolle von Politik und anderen Entscheidern, häufig betreffen solche Informationen auch das ganz alltägliche, individuelle Leben. Wie laut ist der Fluglärm wirklich? Warum wird die Straße in meiner Nachbarschaft schon wieder gebaut? Solche Dinge wissen zu dürfen, ist Bürgerrecht.
Wer will, kann bei Bundesbehörden, Ministerien, Ämtern und oft sogar bei staatlichen oder kommunalen Unternehmen solche Dokumente oder Informationen bekommen. Egal ob Bürgerin, Blogger oder Journalistin, unabhängig vom Wohnsitz. Dafür gibt es eine ganze Reihe verschiedener Auskunftsrechte. Und die Informationen zu bekommen, ist oft mit erstaunlich wenig Aufwand verbunden.
Die Werkzeuge
Das wichtigste Auskunftsrecht ist das „Informationsfreiheitsgesetz“, das es in Deutschland seit 2006 gibt. Damit können Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Originalinformationen bekommen und das Handeln ihrer gewählten Vertreter überprüfen. Zur Auskunft verpflichtet sind vor allem Bundesbehörden. Auch in vielen Bundesländern gibt es eigene Informationsfreiheitsgesetze – in Sachsen leider nicht.
Darum wird in diesem Workshop zum Beispiel auch verstärkt auf das „Umweltinformationsgesetz“ (UIG) und das „Verbraucherinformationsgesetz“ (VIG) des Freistaats Sachsen sowie auf die „Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig“ eingegangen.
Wer muss antworten?
Die Auskunftsrechte gehen oft weit über das hinaus, was man so erwartet. So haben Sie auch das Recht auf Informationen von Gerichten und vom Staat finanzierten Firmen. Sogar von manchen privaten Unternehmen können Sie Informationen bekommen. Dazu gehören alle Unternehmen, die staatliche oder öffentliche Aufgaben übernehmen oder unter öffentlicher Kontrolle stehen: zum Beispiel Forschungsinstitute, Jobcenter, Krankenhäuser, lokale Versorger oder Theater. Selbst Firmen oder Vereine, die ausschließlich mit privatem Geld arbeiten und keine Steuergelder erhalten, müssen in bestimmten Fällen Auskunft geben.
Was muss ich recherchieren, bevor ich mich an die Behörde wende? Wie formuliere ich einen Antrag? Welche Ausnahmen gibt es, welche Probleme können auftauchen und wie überwinde ich diese? All das erklärt dieser Workshop zu den Auskunftsrechten.