Annette Schavan, Karl-Theodor zu Guttenburg, Silvana Koch-Mehrin – sie alle haben bei ihrer Doktorarbeit kopiert und abgeschrieben. Jetzt steht auch Ursula von der Leyen unter Plagiatsverdacht. Bei ihr ist das allerdings schon 25 Jahre her. Könnte man da nicht einfach sagen: „Schwamm drüber“?
Darüber wird aktuell einmal mehr diskutiert. Immer wieder werden Forderungen nach einer Verjährungsfrist laut. Demnach sollen aufgedeckte Plagiate, die viele Jahre in der Vergangenheit liegen, keine Rolle mehr spielen.
Ist die Verjährungsfrist eine Lösung?
Falls eine Verjährungsfrist für Plagiate tatsächlich eingeführt werden sollte, könnte das den Druck auf die Universitäten erhöhen. Wenn klar ist, dass Plagiate nicht mehr im Nachgang aufgedeckt werden können, müssen von Anfang an stärkere Kontrollen durchgeführt werden.
Es gehören immer zwei dazu
Auch Achim Doerfer, unser Rechtsexperte und selbst promoviert, hält solch eine Verjährungsfrist für sinnvoll. Die Betreuer der Doktoranden befänden sich meist schon im Ruhestand. Oft sei dann nicht mehr nachvollziehbar, ob die Betreuung wirklich ausreichend war. Die Schuld aber könne nicht beim Doktoranden allein liegen, auch der Betreuer muss zur Verantwortung gezogen werden.
Was für eine Verjährungsfrist bei Plagiaten spricht, hat Rechtsanwalt Achim Doerfer im Gespräch mit detektor.fm-Moderator Alexander Hertel erklärt.
Redaktion: Laura Zachmann