Wer es findet, dem gehört es?
Mit Metalldetektoren laufen sie über Ausgrabungsstätten, auf der Suche nach historischen Prachtstücken. Wenn der Detektor piepst, fangen sie an zu buddeln, mit Gartenschaufeln oder Sparten. Im oberbayerischen Manching haben Raubgräber und Raubgräberinnen im Mai 140 Löcher gebuddelt und womöglich über 100 archäologische Fundstücke entwendet. Auf dem Areal war seit längerer Zeit ein wissenschaftliches Grabungsteam zu Gange.
Mit Metalldetektoren auf die Suche zu gehen, ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit einer Raubgrabung. Meistens ist dafür jedoch trotzdem eine Genehmigung nötig. Außerdem müssen historische Funde zuständigen Behörden gemeldet werden. Weitere rechtliche Rahmenbedingungen regelt jedes Bundesland anders.
Raubgrabung: attraktiver durch „Hadrianische Teilung“?
In Bayern kann das Raubgraben ziemlich lukrativ sein. In anderen Bundesländern gehören die Schätze automatisch der Öffentlichkeit, in Bayern hingegen gibt es die sogenannte „hadrianische Teilung“. Findende teilen sich mit Grundstückseignerinnen und -eignern den Wert des Fundes, die Fundumstände spielen dabei keine Rolle. Die Geldstrafen für die illegalen Grabungen fallen häufig niedriger aus als der Wert der Fundstücke.
Archäologinnen und Archäologen sind Raubgrabungen ein Dorn im Auge, denn Schatzsuchende gehen auf ihrer Suche weniger sorgsam vor und verwüsten teils die Ausgrabungsstätten. Wichtige Schritte der archäologischen Arbeit sind deshalb oft nicht mehr möglich. Wie gefährlich sind Raubgrabungen für die archäologische Arbeit? Darüber spricht detektor.fm-Moderator Johannes Schmidt mit Detlev Jantzen, dem Abteilungsleiter der Landesarchäologie des Landesamts für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern.