Einmal zur ISS, bitte
Elon Musks Space-X empfängt am Samstag ihre Crew von der internationalen Raumstation ISS. Das ist erst einmal nichts Besonderes – doch Musk verfolgt größere Pläne: Er will einen Space-X-Linienflugservice für reiche Touristen einrichten. Doch darf er das überhaupt?
Der internationale Weltraumvertrag sagt, dass jeder Private – also auch Space-X – eine staatliche Genehmigung braucht, um eine Rakete in den Weltraum zu schießen.
Stephan Hobe, Leiter des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht der Universität Köln
Ein Weltraumrechtchen
Der Weltraumvertrag von 1967 ist zu Zeiten des Kalten Krieges entstanden. Er basiert auf Vereinbarungen, die zwar von vielen Staaten unterzeichnet wurden – im Streitfall aber nicht effektiv durchgesetzt werden können. Und: Seit 1967 hat sich vieles geändert. Der Kalte Krieg ist vorbei, die internationale Politik übt sich weitgehend in freundschaftlichen Beziehungen und die Weltraumtechnik ist so weit wie nie zuvor.
Inzwischen herrscht Goldgräberstimmung im All – und jeder will mitmischen. Private Firmen wie Amazon haben das Budget und Verlangen, Technik im Weltall zu platzieren. Je mehr Weltraumtechnik dazukommt, desto mehr Verkehr herrscht im All – und der ist ebenfalls nicht wirklich geregelt.
Konkrete Vorfahrtsregeln für Satelliten gibt es nicht. Wir haben mittlerweile fünf UN-Weltraum-Verträge, die grundlegende Prinzipien darlegen – aber die sind alle ein bisschen in die Jahre gekommen.
Franziska Knur, Expertin für internationales Weltraumrecht

Über das Vorfahrts- und Haftungsrecht im Weltraum hat detektor.fm-Moderator Johannes Schmidt mit Franziska Knur vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt gesprochen. Sie ist Expertin für internationales Weltraumrecht. Wie die juristische Lage im Weltraum aussieht, das hat Stephan Hobe beantwortet. Er ist Leiter des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht der Universität Köln.