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Die Gesetzesänderung soll für mehr offenes WLAN sorgen. Foto: Free as in Wifi | CC BY 2.0 | Alan Levine / flickr.com

Abschaffung der Störerhaftung

„Es war höchste Zeit!“

Deutschland gilt als digitales Entwicklungsland. Während man in Barcelona schon längst in Parks surft und in London das offene Wi-Fi bis in die Underground reicht, gehen Betreiber offener Netze hierzulande bislang noch ein Risiko ein.

Störerhaftung Risiko für Anbieter

Der Bundesrat hat am Freitag den Entwurf einer Gesetzesänderung gebilligt, die eine Abschaffung der Störerhaftung für Hotspot-Betreiber vorsieht. Das bedeutet, dass diese künftig nicht mehr für die Straftaten haften müssen, die Nutzer in ihren Netzen begehen. Oft geht es dabei um Urheberrechtsbruch, der schnell für hohe Kosten auf Seiten des Haftenden sorgt. Eben diese Verantwortung hatte bisher viele potenzielle Betreiber von der Öffnung ihres WLANs abgehalten.

In zahlreichen anderen Ländern ist man mit dem Ausbau von öffentlichen Netzen schon wesentlich weiter.

Das war in Deutschland bisher nicht möglich, weil es eine außergewöhnlich regide Rechtsprechung gab. […] Ich glaube, das hat damit zu tun, dass der Einfluss der Lobby in diesem Bereich sehr groß war. – Jörg Heidrich, Justiziar bei heise online

Kein Freifahrtschein für illegale Machenschaften

Nun also kommt die Änderung und somit hoffentlich auch mehr freie WLAN-Hotspots für alle. Das soll aber kein Freifahrtschein für illegale Downloads werden. Damit Urheberrechtsbrüche nicht komplett ungeahndet bleiben, musste eine rechtliche Alternative her. Sogenannte Netzsperren sollen diesen Job übernehmen. Das heißt, dass Rechteinhaber im Falle eines Urheberrechtsbruches vom Betreiber des verwendeten Netzwerks fordern können, dass er ihre Seite sperrt. Es müssen aber sehr strenge Bedingungen erfüllt werden, bevor so eine Netzsperre durchgesetzt werden darf.

Die Kosten dafür müssen außerdem die Rechteinhaber selbst tragen. Deshalb dürften zum Beispiel Musik- und Filmindustrie die Neuerung schon jetzt bedauern. Dabei ist das Überbleibsel an Kontrolle schon ein Zugeständnis, über das im Parlament lang diskutiert wurde.

Man ist dem E-Commerce und den Bürgern schon relativ entgegengekommen mit dem Gesetz, aber so ein bisschen Zucker wollte man hier der Lobby der Rechteinhaber […] doch geben. – Jörg Heidrich

Über mögliche Folgen der Gesetzesänderung hat detektor.fm-Moderator Christian Eichler mit Jörg Heidrich gesprochen. Er ist Justiziar bei heise online.

Jörg Heidrich - ist Justiziar bei heise online.

ist Justiziar bei heise online.
Das ist ein Gesetz, wo ich auch meinen Mandanten sagen würde, dass sie jetzt guten Gewissens ihr WLAN aufmachen können.Jörg Heidrich
Störerhaftung beim WLAN 06:44

Redaktion: Dorothea Günther

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