Undurchsichtige Gemeinschaftsstandards
Die Bloggerin Yonni Meier meldete gleich mehrere Kommentare, alle zum gleichen Video. In einem davon wurde ein dunkelhäutiger Mann als „Drecksneger“, den man „totschlagen sollte“, bezeichnet. Die Autorin staunte nicht schlecht, als sie von Facebook die Meldung erhielt, der Inhalt verstoße nicht gegen die Gemeinschaftsstandards.
Facebook äußerte sich dazu bisher lediglich in einem recht allgemeinen Statement: „Inhalte wie Hassrede, Aufruf zur Gewalt oder Gewaltverherrlichung verstoßen gegen die Gemeinschaftsstandards und werden umgehend gelöscht.“ Sie weisen im weiteren Text darauf hin, dass hier leider auch Fehler passieren können.
Diese Erfahrung machen viele User im Internet. Blogger Mathias Richel fasste den Entschluss, alle Kommentare mit dem vollem Namen und der Arbeitsstelle der Autoren auf einem Online-Pranger zu veröffentlichen. Mittlerweile sind ganze Blogs der Bloßstellung solcher Inhalte gewidmet.
Von Rechten und Pflichten
Eine andere Möglichkeit, gegen Kommentare bzw. deren Autoren vorzugehen ist eine Anzeige. Volksverhetzung ist strafbar, und nicht wenige der Posts fallen in diese Kategorie. Hat die Anzeige Erfolg, ist Facebook rechtlich verpflichtet, den Kommentar zu entfernen – dies gilt übrigens auch für alle andere Plattformen.
Neuseeland hat kützlich ein neues, wenn auch umstrittenes Gesetz verabschiedet. Cyber-Bullying soll einfacher strafrechtlich verfolgt werden können.
Medienrechtsexperte Christian Solmecke sieht in Deutschland keinen solchen Bedarf für neue Gesetze. Er appeliert an die Regierung, finanziell mehr in die Strafverfolgung im Internet zu investieren und die Polizei dabei zu unterstützen. Die rechtlichen Grundlagen dazu seien vorhanden.
detektor.fm-Redakteurin Sonja Dietschi hat sich hat sich über die rechtliche Lage zum Thema Hass-Kommentare auf Facebook informiert. Wie man gegen solche Inhalte vorgehen kann, erklärt sie im Kollegengespräch mit Moderatorin Teresa Nehm.
Redaktion: Sonja Dietschi