Bis das Grundgesetz tatsächlich die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geworden ist, haben ziemlich viele Menschen darüber abstimmen müssen. Wie hat dieser Prozess eigentlich ausgesehen?
Teile der CSU stimmen gegen Grundgesetz
Artikel 144 des Grundgesetzes besagt, dass die Bundesländer über eine Annahme der Verfassung abstimmen müssen. Bevor das passiert, braucht es aber noch ein paar Schritte: Zunächst muss noch der Parlamentarische Rat selbst darüber abstimmen. Diese Abstimmung findet am 08. Mai statt, spät abends, aber noch vor Mitternacht. Das sei Konrad Adenauer wichtig gewesen, sagt Verfassungsjurist Horst Dreier:
Die letzte Sitzung zog sich naturgemäß hin und es ging auf Mitternacht zu. Da hat er die Abstimmung vorgezogen und die Wortmeldungen nach null Uhr zugelassen, damit sie noch zu Protokoll gegeben werden können. – Horst Dreier
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rats stimmen für das Grundgesetz, es gibt aber auch einige Gegenstimmen. Bis dann aber die Länder dran sind, schalten sich noch einmal die Alliierten ein. Auch sie geben ihr Okay, der Weg für die Landesparlamente ist damit frei.
Es bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit, damit das Grundgesetz als angenommen gilt. Zum damaligen Zeitpunkt gibt es 11 Länder, es braucht also 8 Ja-Stimmen. Letzten Endes stimmen 10 Länder zu, eines lehnt ab.
Große Verantwortung
Welches das war und was eigentlich passiert wäre, wenn die Länder ihre Zustimmung verweigert hätten, besprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz. Als Experte aus der Rechtswissenschaft steht außerdem noch einmal Horst Dreier bereit.