Auftragsverwaltung: unter Aufsicht
Neben der Eigenverwaltung der Länder gibt es noch zwei weitere Formen der Verwaltung. Bei der Auftragsverwaltung sind es zwar nach wie vor die Länder, die die Aufgaben umsetzen. Allerdings sind sie in ihren Handlungen in diesem Falle enger an den Bund gebunden. Der nämlich gibt konkrete Schritte in Auftrag und hat auch während der Ausführung ein weitreichendes Mitspracherecht. Dadurch sind die Bundesländer deutlich unfreier in ihrem Handeln, als wenn sie vollständig selbst verantwortlichen wären.
Und dann gibt es noch die Eigenverwaltung des Bundes, damit haben die Länder dann gar nichts zu tun. Stattdessen ist es der Bund, der sich um die Durchführung der Aufgaben kümmert. Das allerdings darf er nur, wenn das Grundgesetz ein solches Vorgehen explizit vorsieht. Und das ist ausgesprochen selten.
Wie diese Formen der Verwaltung in der Praxis aussehen, das besprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz. Georg Hermes ist als juristische Unterstützung zu hören.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.