Was machen wir mit dem Südwest-Staat? Diese Frage hat die Mütter und Väter des Grundgesetzes umgetrieben. Damals gab des noch nicht das Bundesland Baden-Württemberg, die Region war in mehrere kleine Staaten gestückelt.
Zusammen, was zusammen gehört?
Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte man diese Aufteilung so vorgenommen. So sollte es aber nicht bleiben. Schon früh äußert die Gesellschaft den Wunsch danach, wieder zu einem Bundesland zusammenzuwachsen. Die Verhandlungen darüber gestalten sich aber schwierig, die beteiligten Regierungen können keine Einigung finden.
Deswegen fügt der Parlamentarische Rat eine Notlösung ins Grundgesetz ein: Artikel 118 ist geboren. Und auch für Berlin-Brandenburg hat man eine solche Sonderegelung eingefügt, in Artikel 118a.
Für den Notfall
Was drin steht und wie Baden-Württemberg schließlich enstanden und Berlin-Brandenburg gescheitert ist, erklärt detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz in einer neuen Folge vom Grundgesetz-Podcast „In guter Verfassung“.
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