Schuldenbremse: sparen, sparen, sparen
Selbst Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sie schon heraufbeschworen: die sparsame schwäbische Hausfrau. Damit versuchen zahlreiche Politiker und Politikerinnen – nicht nur die Kanzlerin – die Sparsamkeit des Bundes verständlich zu machen. Der Tenor: Was für die Hausfrau gut ist, kann für den Staat nicht schlecht sein. Die schwarze Null scheint da auf den ersten Blick die logische und vor allem richtige Konsequenz.
Verfassungsjurist Alexander Thiele sieht das anders – wie viele seiner Kolleginnen und Kollegen übrigens auch. Privatpersonen und Staaten ließen sich überhaupt nicht vergleichen, sagt er.
Die schwäbische Hausfrau hat wirklich rein gar nichts mit den Finanzen des Staates zu tun. Schon allein: Staatsschulden werden nicht zurückgezahlt, es gibt überhaupt keinen Grund dafür, sie zurückzuzahlen. Weil der Staat eben, im Gegensatz zur schwäbischen Hausfrau, nicht stirbt. – Alexander Thiele, Rechtswissenschaftler
Fetisch „schwarze Null“?
Eng mit der sogenannten schwarzen Null ist auch die Schuldenbremse verbunden. Nur wer keine Schulden aufnimmt, schafft einen ausgeglichenen Haushalt. Gerade wird der Haushalt für 2020 diskutiert, Finanzminister Olaf Scholz hält an der Idee fest. Das sorgt für Kritik, von Ökonomen und seitens der Opposition. Statt zu sparen, solle man lieber mehr investieren, heißt es. Aber ist eine Abkehr von der Schuldenbremse verfassungsrechtlich überhaupt so einfach möglich?
detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz spricht mit Hajo Schumacher und Alexander Thiele darüber – und stellt fest, dass das Thema deutlich emotionaler ist als gedacht.
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