Bundestagsmandat: niemand darf gehindert werden
Theoretisch darf sich jeder Deutsche ab 18 Jahren um ein Mandat im Bundestag bewerben. In der Praxis allerdings gibt es deutlich mehr Hürden, wenn man in den Bundestag möchte. Zum Beispiel, wenn man nicht weiß, wie es mit dem eigentlichen Job weitergehen soll oder wenn es um die Finanzierung des Wahlkampfs geht.
Einige dieser Hürden haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes berücksichtigt. Zum Beispiel steht einem Bewerber oder einer Bewerberinnen Urlaub zu, um den Wahlkampf führen zu können. Was aber geschieht, wenn man das Bundestagsmandat schließlich inne hat?
Hat man es dann in den Bundestag geschafft, sichert einem das Grundgesetz außerdem eine Vergütung zu. Wie hoch diese ist, steht dort zwar nicht. Allerdings gibt die Verfassung vor, dass die Vergütung möglichst vor Bestechung schützen soll. Heißt: Wer genug verdient, muss sich nicht schmieren lassen.
Sind die Diäten zu hoch?
In der aktuellen gesellschaftlichen Debatte allerdings gibt es auch die Meinung, dass die sogenannten Diäten zu hoch sein – gerade erst, zum 1. Juli dieses Jahres – haben sie die 10.000-Euro-Marke geknackt. Ist das zu hoch? detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz spricht mit dem Journalisten Hajo Schumacher darüber und über die weiteren Inhalte von Artikel 48 des Grundgesetzes.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.