Vom Erben und Besitzen
In Deutschland darf jeder besitzen und auch erben. Diese Rechte sind im Artikel 14 des Grundgesetzes verankert. Und beide Rechte hatten in der Vergangenheit einen schweren Stand. Besonders das Recht auf Eigentum hat unter den Nationalsozialisten massiv gelitten. Menschen jüdischen Glaubens wurden enteignet, ihnen wurden die Läden, die Wohnungen, die Kleidung genommen.
Deswegen erfüllt Artikel 14 Absatz 1 gleich zweierlei Zwecke. Zum einen soll natürlich das Recht auf Eigentum gewährt werden. Zum anderen will man noch einmal deutlich machen, wie sehr man sich mit dem Grundgesetz vom Dritten Reich distanziert.
Eigentum verpflichtet
Wo der Staat Rechte einräumt, schränkt er diese oft auch ein. Und so ist auch beim Eigentum. Grundsätzlich darf da niemand ran. Der Staat darf es einem nicht wegnehmen – außer diese Enteignung dient dem Allgemeinwohl. Ein gängiges Beispiel ist die Grundstücksenteignung zum Bau von Autobahnen oder Schienen. Ein umstrittenes Beispiel ist die Enteignung von ungenutztem Wohneigentum, um es der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.
Was da alles erlaubt ist und was sonst noch in Artikel 14 im Grundgesetz geregelt wird, darüber sprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz in der neuen Folge von „In guter Verfassung“. Gregor Gysi beantwortet alle Fragen zum Eigentum, zum Erben und zur Enteignung.
Ihr habt Fragen oder Feedback? Dann schreibt uns gerne an grundgesetz[at]detektor.fm
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.