Reichsvermögen: Neu-Verteilung
Was passiert mit dem Reichsvermögen des Deutschen Reichs? An wen geht es, wenn es den Staat nicht mehr gibt? In diesem Falle an die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz steht: Reichsvermögen ist grundsätzlich Bundesvermögen.
Das bedeutet aber nicht, dass die Länder von dem Geld nichts abbekommen. Sie haben nach wie vor viele Aufgaben zu bewältigen, für die sie Geld benötigen. Deswegen steht auch ihnen etwas zu und der Bund hat entsprechend Vermögen zu transferieren. Das gilt im Übrigen nicht nur für Geld, sondern auch für Gebäude oder ähnliche Vermögenswerte.
Wer ist wofür zuständig?
Wichtig für die Verteilung ist dabei nicht, wer im Deutschen Reich wofür zuständig war, sondern welche Aufgaben in der Bundesrepublik zu erfüllen sind. Aber was geschieht mit dem Vermögen der Länder, die es nach den neuen Grenzen nicht mehr gibt? Preußen zum Beispiel ist nicht mehr Teil Deutschlands. Entsprechend muss das Vermögen anders verteilt werden.
Worauf man sich geeinigt hat und wie die Aufteilung in der Praxis letzten Endes durchgezogen wurde, bespricht detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz in dieser Folge vom Grundgesetz-Podcast „In guter Verfassung“ mit dem Verfassungsexperten Alexander Thiele.