Alle fünf Jahre wählt die Bundesversammlung einen neuen Bundespräsidenten. Seit dem 12. Februar 2017 ist das Frank-Walter Steinmeier. Wie seine Vorgänger – mit Ausnahme von Joachim Gauck, gehört auch Steinmeier eigentlich einer Partei an, in diesem Falle der SPD. Hier war Steinmeier unter anderem neun Jahre lang Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Nun sieht man ihn als Bundespräsident vor allem Hände schütteln und Reden halten.
Über den Dingen (und Parteien)
Nach der der Weimarer Republik und vor allem auch dem Dritten Reich wurden die Rechte des Bundespräsidenten bewusst vom Parlamentarischen Rat eingeschränkt. Heute hat der Bundespräsident deswegen überwiegend, aber nicht ausschließlich, repräsentative Aufgaben. Deswegen darf er zum Beispiel auch nicht Mitglied von Regierungen oder Parlamenten sein.
Deutsch, 40, wahlberechtigt
Formell muss man die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 40 Jahre alt sein und von einem Mitglied der Bundesversammlung als Kandidat vorgeschlagen werden. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestag und weiteren Delegierten.
Bundespräsident wird dann die Person, die die absolute Mehrheit im ersten oder im zweiten Wahlgang erhält. Im Dritten reicht die einfache Mehrheit aus. Eine Bundespräsidentin gab es noch nicht in Deutschland – dafür aber immer wieder „First Ladies“.
Über deren Rolle und die Wahl zum Bundespräsidenten sprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz in der neuen Folge von „In guter Verfassung“. Mit dabei ist dieses Mal wieder Philipp Amthor.
Redaktion: Luisa Bebenroth
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.