Staat in der Haftung
Jeder macht Fehler, auch im Job. Nun ist es aber so, dass manche Fehler im Job schlimmere Konsequenzen haben als andere. Da wird mal im Supermarkt zu viel Wechselgeld rausgegeben – das ist ärgerlich, pleite geht das Unternehmen davon aber nicht. Wenn aber ein Beamter beispielsweise die Freigabe für ein Medikament erteilt, das sich im Nachhinein als besonders gefährlich herausstellt, sieht das schon anders aus. Oder wenn ein Lehrer seine Aufsichtspflicht verletzt und eine Schülerin zu Schaden kommt.
Ändern lassen sich solche Fehler zwar im Nachhinein nicht mehr, es muss aber trotzdem jemand dafür haften. Und das ist in der Regel der Arbeitgeber und eher seltener der Arbeitnehmer oder die Privatperson. Vorausgesetzt zumindest, es wurde nicht absichtlich falsch gehandelt.
Amtshaftung schließt strafrechtliche Verfolgung nicht aus
So ist das auch bei den Beamten, nur das dort eben der Staat der Arbeitgeber ist. Entsprechend übernimmt er Schadensersatzforderungen, die infolge von Fehlverhalten auftreten können. Geregelt hat man das im Grundgesetz, genauer in Artikel 34.
Was da genau drinsteht und wie sich das im Alltag konkret zeigt, darüber sprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der freie Journalist und Autor Hajo Schumacher. Für Expertenwissen steht in dieser Folge mal wieder Joachim Wieland zur Seite.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.