Vier ständige Ausschüsse hat der Bundestag derzeit. Zum Beispiel für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, für Arbeit und Soziales, für Auswärtige Angelegenheiten und für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen. Einer dieser vier aber ist vom Grundgesetz tatsächlich vorgesehen – und lässt sich deswegen auch nicht einfach abschaffen.
Insgesamt schreibt das Grundgesetz vier Ausschüsse fest, die müssen in jeder Legislatur im Bundestag geschaffen werden. Alle weiteren kann der Bundestag frei schaffen. In der Regel aber orientiere man sich am Zuschnitt der Ministerien, sagt Philipp Amthor.
In den Ausschüssen selbst sitzen dann die Parteien, die auch im Bundestag vertreten sind – immer je nach Stimmenverhältnis im Plenum. In den Ausschüssen findet dann auch ein Großteil der inhaltlichen Arbeit statt.
Es gibt aber noch weitere Gremien und Posten, die das Grundgesetz vorsieht. Zum Beispiel den Wehrbeauftragten: er gilt als Bindeglied zwischen dem Bundestag und der Bundeswehr. Und zu guter Letzt ist da noch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr).
Was hat es mit all dem auf sich? Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz suchen Antworten. Und sie finden sie bei Philipp Amthor. Er sitzt als ordentliches Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie im Ausschuss für Inneres und Heimat.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.