„Was willst du später mal werden?“ Es ist gar nicht so lange her, da war die Antwort ziemlich eindeutig: das Gleiche wie Papa. Denn lange Zeit war es üblich, dass Kinder die Betriebe der Eltern übernehmen oder den gleichen Beruf erlernen. War der Vater Bäcker, wurde auch das Kind Bäcker. Und wenn man aus einer Familie voller Schuster stammt, dann hat man eben Schuster gelernt.
Berufsfreiheit als Grundrecht
Heute sind wir in unser Berufswahl viel freier. Auch, weil wir ein Grundgesetz haben, in dem die Berufsfreiheit in den Grundrechten verankert ist. Jeder darf lernen, was er oder sie möchte und jeder darf in dem Beruf arbeiten, in dem er möchte. Zumindest in der Theorie.
In der Praxis gibt es natürlich zahlreiche Einschränkungen, die einen vom Traumberuf oder Job abhalten: zu hohe Hürden bei der Ausbildung, zu hohe Mieten in der favorisierten Stadt. Aber ein Recht auf Arbeit lässt sich aus dem Grundgesetz ja auch gar nicht ableiten. Und ein Recht auf eine bestimmte Arbeitsstelle erst Recht nicht. Oder?
Gibt es ein Recht auf Arbeit?
Darüber und was sonst noch in Artikel 12 des Grundgesetzes steht, sprechen Journalist Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz. Verfassungsjurist Joachim Wieland steht unterstützend zur Seite.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.