Friedenssicherung: ein hohes Gut
Frieden ist ein hohes Gut. Deutschland weiß das – und 1949 war diese Erkenntnis besonders fest verankert. Auch in den Köpfen der Mütter und Väter des Grundgesetzes. Der Weltkrieg war gut vier Jahre vorüber. Und auch den Krieg davor hatten sie miterlebt. Künftigen Generationen, nicht nur in Deutschland, sollte diese Erfahrung erspart bleiben. Die Friedenssicherung spielt im Grundgesetz deswegen natürlich eine Rolle.
Beabsichtigt & geeignet
In Artikel 26 regelt das Grundgesetz, dass kriegerische Handlungen verboten und unter Strafe gestellt sind. Je nach Schwere der Tat kann auch die lebenslange Haft drohen. Wichtig dabei: die Handlungen müssen die Absicht haben, den Frieden zu stören. Und sie müssen geeignet sein. Das zu bewerten ist allerdings durchaus kompliziert.
Außerdem regelt der Artikel 26 des Grundgesetzes die Ausfuhr von Waffen. Welche Waffen wohin geschickt werden dürfen, entscheidet der Bundessicherheitsrat. Der tagt geheim, viele Entscheidungen werden deswegen gar nicht erst bekannt. Werden sie es doch, sind sie für den Laien allerdings oft auch nur schwer nachvollziehbar.
Absatz 1 und 2: Ein Widerspruch?
Der Journalist Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz blicken einmal genauer auf Artikel 26. Unterstützung bekommen sie hierbei von der Juristin Nele Matz-Lück.
Die Folge wurde aufgezeichnet, bevor das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 19.03.2019 sein Urteil über die Drohneneinsätze in Ramstein gefällt hat. Das OVG hat entschieden, dass Deutschland etwaige Einsätze der US-Streitkräfte überprüfen muss. Deutschland muss feststellen, ob die Einsätze völkerrechtskonform sind. Bislang war das Vorgehen Deutschlands heftig umstritten gewesen.
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146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.