Die Große Koalition wackelt immer mal wieder, mittlerweile stellt immer irgendjemand die Koalitionsfrage, sobald es mal wieder ein bisschen Krach zwischen Union und SPD gibt. Da kann das Grundgesetz wenig machen, es gibt aber ansonsten einige Grundpfeiler vor. Zum Beispiel, wer alles in der Bundesregierung ist. Das ist zum einen die Bundeskanzlerin – und zum anderen ihre Bundesminister. Wie viele es geben muss oder nach welche Prozedere die Posten vergeben werden, dazu findet man in der deutschen Verfassung nichts. Zumindest nicht, wenn es um die Minister und Ministerinnen geht.
Bis jetzt haben’s noch alle Kanzlerkandidaten geschafft
Beim Kanzler selbst sieht das anders aus, hier gibt es klare Regeln. Zunächst muss der Bundeskanzler oder die Kanzlerin vom Bundespräsidenten vorgeschlagen werden, anschließend stellt sich die Person dem Bundestag. Aber wie viele Stimmen braucht’s und was passiert, wenn sie nicht zusammenkommen?
Die Kanzlerin schwebt Damokles-mäßig über allen anderen Ressorts. – Alexander Thiele
Unter anderem darüber sprechen Journalist Hajo Schumacher, Jurist Alexander Thiele und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz in der 49. Folge vom Grundgesetz-Podcast „In guter Verfassung“. Zu dritt haben sie sich in der Berliner Podcastküche eingefunden und über die Bundesregierung geplaudert. *
* Als die Folge aufgezeichnet wurde, war der Wechsel von Ursula von der Leyen aus dem Verteidigungsministerium nach Brüssel noch nicht bekannt. Auch, dass Christine Lambrecht das Amt der Justizministerin übernehmen würde, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht öffentlich.
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146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.