Artikel 1 des Grundgesetzes
Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Ein hohes Gut. Dass die Menschenwürde direkt im ersten Artikel der deutschen Verfassung verankert ist, ist auch ein symbolischer Akt. Niemand darf in seiner Menschenwürde verletzt werden. Aber was konkret unter der Würde des Menschen zu verstehen ist, das regelt das Grundgesetz nicht.
Über manche Bereiche herrscht allgemeiner Konsens, zum Beispiel beim Folterverbot oder der Todesstrafe. Es gibt aber auch Bereiche, da scheiden sich die Geister, ob sie unter den Würdebegriff fallen. Wie steht es zum Beispiel um ein Existenzminimum oder ein Recht auf Arbeit? Eindeutig geklärt ist das in Deutschland nicht.
Lange Zeit wurde vertreten zu sagen: Menschenwürde ist etwas, was wir erst erkennen, wenn sie verletzt wird. – Christoph Möllers, Rechtswissenschaftler
Menschenwürde nur schwer definierbar
Und das nicht nur auf staatlicher Ebene, auch die Zivilgesellschaft ist sich uneins. Vielen Bürgern fällt es schwer, den Begriff der Würde eindeutig zu definieren. Und das, obwohl sie schon seit 70 Jahren in der Verfassung – und durch andere Institutionen wie die Vereinten Nationen – verankert ist.
Wofür also steht Artikel 1? Und was steht über den ersten Satz hinaus überhaupt noch drin? Damit befassen sich der Autor und Journalist Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz in der ersten Folge des Grundgesetz-Podcasts. Unterstützung bekommen sie hierbei von Prof. Dr. Christoph Möllers. Er lehrt Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität Berlin.
146 Artikel in einem Podcast: Das ist der Grundgesetz-Podcast „In guter Verfassung“.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.
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