Deutsche Staatsangehörigkeit: eine historische Aufgabe
Deutsch ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Aber wie gelangt man eigentlich an sie? Dafür sieht das Grundgesetz direkt einige Wege vor, alles Weitere regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz.
Artikel 116 ist damit auch ein besonders historischer Artikel. Er befasst sich mit den Menschen, die durch Vertreibung oder Flucht durch oder vor den Nationalsozialisten ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Ein heikles Thema, bei dem das Grundgesetz auch einige Lücken lässt.
Heute spielen diese Regelungen immer seltener eine Rolle, nur noch relativ wenige Nachfahren berufen sich auf ihr Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Ausnahme sind da die Briten, die im Zuge des Brexits die Möglichkeit nutzen, durch den deutschen Pass weiterhin Mitglied in der Europäischen Union zu sein.
Staatenlosigkeit ist auch Machtlosigkeit
Außerdem Thema in der neuen Folge vom Grundgesetz-Podcast: die Staatenlosigkeit. Immer wieder wird Menschen ihre Staatsangehörigkeit entzogen, aus politischen Gründen oder auch als Form der Strafe. Darunter leiden die Menschen oft besonders, denn durch die Staatenlosigkeit werden ihnen fundamentale Rechte entzogen. Sie können nicht legal reisen, heiraten oder eine Schule besuchen.
Was in Artikel 116 des Grundgesetzes genau drin steht und wer davon nicht erfasst wird, obwohl er es vielleicht sollte, besprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und der freie Journalist Hajo Schumacher. FDP-Politiker und Rechtsanwalt Konstantin Kuhle unterstützt dabei.