Friedlich und ohne Waffen, so darf man sich in Deutschland versammeln. Und die Anlässe sind vielfältig: für Klimaschutz, gegen TTIP, für die Seenotrettung, gegen steigende Mieten. Und die Deutschen nehmen ihr Recht auch wahr: Allein in Berlin hat es im Jahr 2018 über 4 000 Demonstrationen gegeben.
Versammlungsfreiheit als hohes Gut
Artikel 8 im Grundgesetz schützt die Versammlungsfreiheit weitreichend, sie einzuschränken ist also gar nicht so leicht. Ein grundsätzliches Verbot zum Beispiel ist nicht zulässig. Es muss sich stets um eine Einzelfallentscheidung handeln. Außerdem können Versammlungen auch aufgelöst werden, wenn sie begonnen haben. Doch auch hier bedarf es einer guten Begründung.
Damit ähnelt die Versammlungsfreiheit auch Artikel 5, der die Meinungsfreiheit schützt. Beide Rechte sind eng miteinander verwoben – wer demonstriert sagt immerhin auch oft seine Meinung. Besonders bemerkenswert ist dieser Schutz unter dem Aspekt, dass beide Freiheiten durchaus auch eine Gefahr für den Staat darstellen können. So waren sie zum Beispiel der Anfang vom Ende der DDR.
Über die Versammlungsfreiheit und darüber, was Artikel 8 ansonsten noch schützt, darüber sprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz. Für offene Fragen steht dieses Mal Christoph Möllers bereit.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.