Rund 650.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer – so viele helfen bei den Bundestagswahlen meistens aus. Dabei sind sie auf etwa 90.000 Wahllokale in ganz Deutschland verteilt. Dass es da bei rund 60 Millionen Wahlberechtigten auch mal zu kleineren Fehlern kommt, das ist selbstverständlich – was nicht heißt, dass sie einfach hinzunehmen sind.
Jeder, der meint, dass es einen Fehler gegeben hat, kann einen Einspruch beim Deutschen Bundestag einlegen. Und dann prüfen wir’s. – Patrick Sensburg
Wer das Gefühl hat, bei der Bundestags- oder Europawahl geht etwas nicht mit rechten Dingen zu, hat deswegen die Möglichkeit, sich an den Wahlausschuss des Bundestages zu wenden. Sei es, weil man mit den Briefwahlunterlagen aus dem Wahllokal geschickt wurde oder weil zum Beispiel die Wahlkabinen nicht korrekt aufgestellt waren. Für eine solche Beschwerde hat man zwei Monate nach der Wahl Zeit.
Der Ausschuss selbst braucht weitaus länger, um alle Beschwerden zu prüfen. Nach der letzten Bundestagswahl 2017 hat es zum Beispiel bis ins Jahr 2019 gedauert. Jetzt, kurz nach der Europawahl, bekommt der Ausschuss wieder gut zu tun, schätzt Patrick Sensburg. Er sitzt für die CDU im Bundestag und leitet den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Er hat Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz in der neuen Folge des Grundgesetz-Podcasts unterstützt.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.