Wehrpflicht und Zivildienst
Die Wehrpflicht ist derzeit ausgesetzt, aber nicht abgeschafft. Sofern es der Gesetzgeber will, könnten junge Männer ab 18 Jahren auch wieder eingezogen werden. Denn im Grundgesetz ist geregelt, dass die Wehrpflicht eine Option ist – sie es aber nicht geben muss. Geregelt wird all das in Artikel 12a des Grundgesetzes. Der Buchstabe zeigt schon: Hier wurde etwas eingeschoben, der Artikel ist also noch keine 70 Jahre alt. Kurz nach Kriegsende wäre das auch gar nicht möglich gewesen, die Bundeswehr zu etablieren.
Artikel 12a betrifft aber nicht nur junge Männer, die zum Wehr- oder Zivildienst verpflichtet werden können. Auch Frauen dürfen im Spannungs- und Verteidigungsfall zu so mancher Arbeit verpflichtet werden. Zum Dienst an der Waffe darf man sie aber nicht zwingen. Und dass Frauen überhaupt zum aktiven Dienst in der Bundeswehr zugelassen werden, ist sogar relativ neu. Das geht nämlich erst seit 2001.
Nur für Deutsche?
Was Artikel 12a konkret regelt und für wen die einzelnen Pflichten überhaupt gelten, darüber sprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz in Folge 13 des Grundgesetz-Podcasts „In guter Verfassung“. Alexander Thiele steht zur juristischen Beratung zur Verfügung.
Für Feedback und Rückfragen schreibt uns gerne unter grundgesetz[at]detektor.fm.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.