Mehr Europa? Weniger Europa? Das sind die Fragen, mit denen sich die Parteien derzeit rumschlagen. Es ist Wahlkampf, bald stehen Europawahlen an. Und ob man nun mehr Europa will oder weniger – da ist man völlig frei. Eine Sache, die aber nicht so einfach geht: kein Europa. Denn das deutsche Grundgesetz sieht eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union vor. Würde sich Deutschland aus dem Staatenbund zurückziehen wollen, wäre das ziemlich kompliziert.
Tschüss, EU?
Ein Austritt, wie ihn Großbritannien gerade versucht durchzuführen, wäre für Deutschland so also gar nicht denkbar. Aber wirklich zur Option steht ein solcher „Dexit“ sowieso nicht.
Das Grundgesetz gibt aber noch mehr vor: es regelt zum Beispiel auch, wie Bund und Länder einzubeziehen sind und wer auf europäischer Ebene überhaupt zuständig ist. Und das klärt Artikel 23 sogar relativ ausführlich. Zumindest für eine Verfassung, die sonst eigentlich immer nur als gröbste Basis zu verstehen ist.
Warum also ist man in Artikel 23 so viel konkreter geworden? Und was stand eigentlich im Artikel, als es die EU noch gar nicht gab? detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz geht der Sache gemeinsam mit Hajo Schumacher und dem Verfassungsjurist Joachim Wieland nach.
Ihr habt Fragen oder Feedback? Dann schreibt uns gerne an grundgesetz[at]detektor.fm
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.