In den 1930er-Jahren verändert sich das Beamtentum stark. Juden ist es verboten, als Beamte zu arbeiten, für Frauen gelten noch einmal spezielle Regeln. Der komplette Staatsapparat wird auf die vorherrschende Rassenideologie ausgerichtet.
Beamte im Dritten Reich
Das „Deutsche Beamtengesetz“ aus dem Jahr 1937 festigt dieses Vorgehen weiter. Beamte schwören ab sofort ihren Amtseid auf Adolf Hitler und stellen sich nicht mehr nur in den Dienst des Staates, sondern in den der NSDAP. Beamte versprechen, zur Not auch ihr Leben für das Terrorregime zu opfern.
Führer und Reich verlangen von ihm echte Vaterlandsliebe, Opferbereitschaft und volle Hingabe der Arbeitskraft, Gehorsam gegenüber den Vorgesetzten und Kameradschaftlichkeit gegenüber den Mitarbeitern. Allen Volksgenossen soll er ein Vorbild treuer Pflichterfüllung sein. Dem Führer, der ihm seinen besonderen Schutz zusichert, hat er Treue bis zum Tode zu halten. – Auszug aus § 3 Abs. 1 des Deutschen Beamtengesetzes
Wie geht die Bundesrepublik mit diesen Beamten um? Ein Thema in der neuen Folge vom Grundgesetz-Podcast „In guter Verfassung“.
Besondere Rechte der Exekutive
Ein anderes Thema ist das Fortgelten von Recht. Denn wo Gesetze sind, sind oft auch Ermächtigungen für Rechtsverordnungen. Was passiert mit ihnen mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland? detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz schaut im Grundgesetz nach und erklärt, welche Ermächtigungen auch weiter gültig bleiben – und welche außer Kraft gesetzt werden.