Frauen verfügen nicht über ihr eigenes Geld, dürfen ohne die Einwilligung des Ehemannes nicht arbeiten gehen, erfüllen ihre „ehelichen Pflichten“ ohne Widerstand und kümmern sich selbstverständlich um Kindererziehung und Haushalt.
Gleichstellung gegen den Widerstand
So sah die Stellung der Frau vor der Emanzipation aus, auch rechtlich. Die Gesetzbücher regelten das Zusammenleben zwischen Ehepartnern bis in die intimsten Bereiche hinein. Der Mann hatte in der Ehe das Sagen, durfte über die Erziehung, den Wohnort, das Vermögen und selbst über die Erwerbsarbeit der Frau allein entscheiden.
Im Gleichberechtigungsgesetz (von 1957) wurden diese ehelichen Sachen neu geregelt. Es wurde die Vorrangstellung des Mannes und der Letztentscheid abgeschafft. Aber auch nur mit sehr knappen Mehrheiten. – Anja Weusthoff, DGB Bundesvorstand
Seit den 50er Jahren werden diese Ungleichbehandlungen nach und nach abgeschafft, man nähert sich langsam der vom Grundgesetz vorgeschriebenen Gleichstellung zwischen Männern und Frauen. Es kommt der Mutterschutz, mehr Selbstbestimmungsrechte der Frauen, in den späten 90er Jahren wird schließlich die Vergewaltigung in der Ehe strafbar.
Und heute?
Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz rollen die Geschichte der Gleichstellung auf. Und sie werfen einen Blick auf die heutige Situation: Wie sieht es rechtlich aus und wie spiegelt sich das in der Gesellschaft wider? Auch in dieser Folge gibt es wieder Unterstützung. Die Politikwissenschaftlerin Anja Weusthoff leitet die Abteilung für Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Im Podcast spricht sie darüber, wo Frauen heute immer noch benachteiligt werden und woran das liegt.