Politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asyl. So steht es im Grundgesetz. Genauer in Artikel 16a. Die Frage dabei allerdings ist: Wer ist politisch verfolgt? Und wie prüft man das eigentlich? Vom Missbrauch des Asylrechts ist dabei immer wieder die Rede.
Dabei spielt die politische Verfolgung beim Asyl eine eher untergeordnete Rolle. Nur etwa ein Prozent der positiven Asylbescheide beruht darauf. Es gibt nämlich noch viele andere Gründe, wieso jemand hierzulande Asyl sucht – und es ihm oder ihr auch gewährt wird. Dennoch wurde im vergangenen Jahr darüber diskutiert, ob 16a überarbeitet werden müsste.
Streit über sichere Herkunftsstaaten
Auch über die sogenannten sicheren Herkunftsstaaten wurde und wird viel gestritten. Welches Land ist sicher? Wie entscheidet man das? Und: Welche Konsequenzen hat das für Geflüchtete, die aus solchen Staaten kommen und um Asyl bitten?
Mitte Februar sollte der Bundesrat über neue sichere Herkunftsstaaten entscheiden. Denn der Bundestag hatte schon zugestimmt. Neben Georgien sollten auch die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien entsprechend eingestuft werden. Allerdings hat der Bundesrat die Entscheidung darüber vertagt. Bis heute steht die Entscheidung aus.
Über Artikel 16a und seine Rolle in der aktuellen Debatte haben Journalist Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz gesprochen. CDU-Bundestagsabgeordneter Philipp Amthor ist dieses Mal als Verfassungsexperte mit an Bord.
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