Hauptstadt vs. Bundesstadt
Berlin ist eigentlich wie Ananas auf der Pizza. Entweder man liebt es oder man hasst es. Worüber man sich allerdings nicht streiten kann: Berlin ist die deutsche Bundeshaupstadt, so steht es im Grundgesetz. Und bis auf ein paar Jahre im letzten Jahrhundert hat sich Berlin auch wacker als Hauptstadt und Regierungssitz gehalten. Und die Hauptstadt hat auch irgendwie sowas wie eine kleine Schwester. Die Bundesstadt Bonn nämlich, in der Zeit des geteilten Deutschlands provisorisch zur Hauptstadt erkoren.
Artikel 22 des Grundgesetzes regelt aber auch noch etwas anderes. Nämlich die Nationalflagge Deutschlands. Die ist bekanntlich in den Farben Schwarz-Rot-Gold gehalten (wobei das Gold in der Vexillologie vielmehr ein Gelb ist).
Was haben Melonen und Flaggen gemeinsam?
Aber warum sieht die Flagge aus, wie sie aussieht? Und warum steht zu anderen Staatssymbolen nichts im Grundgesetz? Journalist Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz gehen der Sache nach – mitten in Berlin! Unterstützung kommt dieses mal von außerhalb, Alexander Thiele ist am Start.
Ihr habt Fragen oder Feedback? Dann schreibt uns gerne an grundgesetz[at]detektor.fm
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.