Der Ton im Bundestag kann schon mal etwas rauer werden – und im Eifer des Gefechts rutscht einem da vielleicht auch mal ein „Arschloch!“ raus.
Herr Präsident, mit Verlaub, Sie sind ein Arschloch! – Joschka Fischer, 1984, an den damaligen Bundestagsvizepräsident Richard Stücklen
Politik ist ein emotionales Thema und manchmal schießt man dann über das Ziel hinaus, das kennt man. Dabei geht es im Deutschen Bundestag grundsätzlich ziemlich gesittet zu. In anderen Ländern hingegen kommt es gerne auch mal zu handgreiflichen Auseinandersetzungen, da kann sich schon mal das halbe Parlament prügeln.
Das ginge den Vätern und Müttern des Grundgesetzes sicher zu weit, die freie Rede aber wollten sie unbedingt schützen. Und deswegen genießen Abgeordnete die sogenannte Indemnität. Das bedeutet, dass sie für Dinge, die sie im Bundestag sagen, nicht belangt werden können. Von dieser Regel gibt es aber wie immer auch Ausnahmen.
Schutz vor politischer Verfolgung
Ähnlich ist es mit der Immunität, die ebenfalls für die Parlamentarier gilt. Das bedeutet, dass sie vor Strafverfolgung grundsätzlich erst einmal geschützt sind. Nicht, damit sie tun und lassen können, was sie wollen, ohne Konsequenzen zu spüren. Sondern um sie vor politisch motivierter Strafverfolgung zu schützen. Das bedeutet nicht, dass die Immunität in bestimmten Fällen nicht auch aufgehoben werden kann.
Wie das funktioniert und warum Abgeordnete darüber hinaus ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, besprechen detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Journalist Hajo Schumacher. Patrick Sensburg, selbst Vorsitzender des Immunitätsausschusses, steht zur Seite.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.