Karlsruhe, München, Kassel, Erfurt und Leipzig. Da sitzen die Obersten Bundesgerichte: der Bundesgerichtshof (BGH), der Bundesfinanzhof (BFH), das Bundessozialgericht (BSG), das Bundesarbeitsgericht (BAG) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Gerichte: manche auch freiwilig
In diesen Sachbereichen gibt es auf deutscher Ebene keine höhere Instanz. Was an den Obersten Bundesgerichten entschieden wird, gilt. Neben diesen verpflichteten Gerichten kann der Bund aber auch noch andere errichten, dann auf freiwilliger Basis. Da wären das Bundespatentgericht – das gibt es, auch das sitzt in München. Und auch ein Strafgericht für die Bundeswehr, das hat man bisher noch nicht errichtet.
Wieso gibt es diese Aufteilung und was machen die Gerichte? Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz werfen einen Blick drauf. Mit dabei ist in dieser Folge Claus Dieter Classen von der Uni Greifswald.
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146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.