An der Bundestagswahl 2017 haben 42 Parteien teilgenommen. Das ist beeindruckend – insbesondere, weil man im Schnitt wohl nicht mehr als zehn oder 15 davon nennen könnte.
Die Akteure
Parteien sind für den politischen Betrieb in Deutschland elementar, sie sind nicht wegzudenken. Und im Grunde ist auch für jeden etwas dabei – wenn schon nicht unter den etablierten großen Volksparteien, die es in die Parlamente schaffen, dann doch zumindest unter den kleineren. Der Rolle von Parteien für die Politik haben auch die Mütter und Väter des Grundgesetzes Rechnung getragen. In Artikel 21 wird geregelt, welche Rechte und Pflichten sie im Großen und Ganzen haben. Darüber hinaus gibt es noch weitere Regelungen, zum Beispiel im Parteiengesetz oder auch in den Vorschriften für Wahlen.
Eine Meinung zur Politik haben wohl die meisten – und auch, ob sie nun die SPD doof finden oder niemals die CDU wählen würden. Selbst mitwirken wollen aber nur wenige. SPD und CDU haben um die 400.000 Mitglieder, bei den Grünen sind es etwa 70.000, die Linken und die FDP bewegen sich in einem ähnlichem Rahmen. Bei der AfD engagieren sich in etwa 30.000 Menschen.
Die lange Geschichte der Parteienverbote
Aber welche Aufgaben haben Parteien eigentlich? Und was sagt das Grundgesetz zum Thema Verbote und Finanzierung? detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz und Journalist Hajo Schumacher gehen der Sache nach. Unterstützung kommt in dieser Folge vom Bundestagsabgeordneten Günter Krings (CDU).
Ihr habt Fragen oder Feedback? Dann schreibt uns gerne an grundgesetz[at]detektor.fm
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.