Die Besucherränge sind voll, unten sitzen nur eine Handvoll Bundestagsabgeordnete. Wer schon selbst mal bei einer Plenarsitzung dabei war oder sie im Fernsehen verfolgt hat, kennt das Bild. Möglich ist das nur, weil der Bundestag hierzulande öffentlich tagt. Und weil die Parlamentarier noch viele andere Aufgaben haben, als an den Sitzungen im Bundestag teilzunehmen.
Was passiert denn da?
Interessant: Auch die Untersuchungsausschüsse sind in der Regel öffentlich. Wie aber auch bei den Bundestagssitzungen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Und im Untersuchungsausschuss wird dieses Recht auch schon mal genutzt. Und im Bundestag?
So etwas kam noch nie vor, das ist eine theoretische Diskussion. Das hat damit zu tun, dass wir durch die nicht-öffentlichen Ausschusssitzungen noch einmal einen Filter haben. – Philipp Amthor, Bundestagsabgeordneter
Damit der politische Betrieb funktioniert, müssen Regierung und Parlament zusammenarbeiten. Zum Beispiel, indem die Parlamentarier die Anwesenheit einzelner Minister und Ministerinnen verlangen können. Gleichzeitig haben diese das Recht, sich zu aktuellen Debatten zu äußern.
Untersuchungsausschüsse: noch mal nachhaken
Philipp Amthor spricht im Grundgesetz-Podcast deswegen auch von einer Symbiose. Wie die aussieht und was sich sonst noch hinter den Artikeln 42 bis 44 versteckt, besprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.