Spannungsfall: die Vorstufe
Der Spannungsfall ist, genauso wie die Notstandsgesetzgebung, etwas eher Theoretisches. Beides hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Trotzdem ist es wichtig, dass das Grundgesetz auch für solche Ausnahmesituationen Regeln vorsieht.
Der Spannungsfall ist dafür ein Beispiel. Handlungen, die ohne den Spannungsfall verboten sind, werden mit dem Ausrufen desselbigen erlaubt. Das Land wird in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt, das Militär bereitet sich langsam auf den Ernstfall vor. Der Ernstfall ist in diesem Szenario ein kriegerischer Angriff von Außen.
Bundesrat als Ersatz
Und auch die Notstandsgesetzgebung kennt ihre Grenzen. So ist sie auf maximal sechs Monate pro Kanzlerschaft begrenzt. Außerdem verhindert das Grundgesetz, dass die Regierung oder gar die Kanzlerin oder der Kanzler zu viel Macht allein bekommt. Das hat natürlich auch mit Weimar zu tun.
Was damals vorgefallen ist und was das Grundgesetz heute vorsieht, das besprechen Hajo Schumacher und detektor.fm-Redakteurin Rabea Schloz. Als Staatsrechtler ist in dieser Folge wieder Philipp Amthor zu hören.
146 Artikel in einem Podcast – „In guter Verfassung„, der Grundgesetz-Podcast.
Gemeinsam mit Hajo Schumacher blättern wir uns durch und fragen Verfassungsexperten, was drin steht und was das für unseren Alltag bedeutet.